zum Projekt 'Psychisch kranke alte und demente Menschen“ (PAD)
A) Ausgangssituation:
Die Versorgung alter Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen ist bereits jetzt nicht ausreichend und sie entspricht nicht durchgängig aktuellen Anforderungen an eine bedarfsgerechte und an den individuellen Bedürfnissen orientierte Hilfe. Angesichts der demographischen Entwicklung ist mit einem erheblichen Risikowachstum zu rechnen. Einerseits steigen die Zahlen hilfebedürftiger psychisch beeinträchtigter alter Menschen, andererseits stehen weniger jüngere Angehörige zur Übernahme von Hilfeleistungen zur Verfügung.
Insbesondere fehlen verbindlich koordinierte ambulante Leistungen. Das Problem kann und soll jedoch nicht allein institutionell durch den Ausbau von Heimkapazitäten gelöst werden.
Rechtlich vorgegebene Kategorisierungen in Einrichtungen zur Pflege und zur Hilfe zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft schaffen zusätzliche Probleme. Zum einen werden durch sie bei verändertem Hilfebedarf Einrichtungswechsel erzwungen. Zum anderen entstehen Versorgungsprobleme: In Pflegeeinrichtungen sind weitgehend psychosoziale Hilfen entfallen, in den übrigen Einrichtungen der Altenhilfe und der Eingliederungshilfe werden Menschen mit hohen Pflegebedarf abgewiesen oder ausgesondert.
B) Alternativen:
Konsequenzen hinsichtlich der Versorgungsstruktur sind dringend erforderlich. Dafür sollen komprimierte Empfehlungen erarbeitet werden. Deren Fokus sollte sein:
a) Allgemeine Bestandsaufnahme und Bündelung der vorliegenden Analysen und
Empfehlungen
b) Bewertung von vorbildlichen Lösungen
c) konzeptionelle Empfehlungen
d) politische Erfordernisse
C) Vorgehen:
Vor 30 Jahren wurde von der Bundesregierung eine Sachverständigenkommission „Zur Lage der Psychiatrie in der BRD – Zur psychiatrischen und psychotherapeutisch/psychosomatischen Versorgung der Bevölkerung“ mit der Aufgabe einer umfangreichen Untersuchung der psychiatrischen Versorgung eingerichtet. Die Leitung wurde Prof. Dr. Caspar Kulenkampff, stellvertretender Vorsitzender der Aktion Psychisch Kranke, übertragen. Die Geschäftführung der Sachverständigenkommission erhielt die Aktion Psychisch Kranke. Der Bericht dieser Sachverständigenkommission, formal unzutreffend als ‚Psychiatrie-Enquete’ bezeichnet, wurde 1975 im Bundestag zustimmend zur Kenntnis genommen und hat seither die Entwicklung der psychiatrischen Versorgung entscheidend geprägt. Wohl kaum eine Empfehlung einer Expertenkommission hat so langfristig wegweisende Bedeutung behalten. (Allerdings war bei der „Enquete“ der Fokus umfassend und die Expertenkommission musste umfangreiche Erhebungen durchführen.)
Diesem Vorbild folgend will die Aktion Psychisch Kranke nun politische Handlungsempfehlungen „Zur Situation von alten Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen – Bestandsaufnahme und Empfehlungen zur Organisation und Finanzierung von Hilfen“ erarbeiten. Die Aufgabe soll insbesondere sein, ausgehend von den aktuellen, schon vorliegenden Expertenberichten politische Handlungsempfehlungen zu formulieren.
Mit ausreichender wissenschaftlicher Zuarbeit soll innerhalb von ca. 30 Monaten (2 ½ Jahren) ein Bericht erstellt werden, der mit einer Situationsanalyse und einem Empfehlungskatalog den zuständigen Bundestagsausschüssen (Gesundheit und Soziales, Familie und Senioren) und dem Bundestag eine Beratungsgrundlage über weitere Maßnahmen schafft.