Antwort:
In der BAG GPV können nur regionale Gemeindepsychiatrische Leistungserbringerverbünde (GPLV) aufgenommen werden. Die Klinik als alleiniger Leistungserbringer reicht nicht aus. Zunächt ist der Aufbau eines regionalen Verbunds bestehend aus den wesentlichen Leistungserbringer der Region erforderlich.
Um die Gründung eines GPLV in der Region anzuregen, sollten Sie sich z. B. zunächst an den Psychiatriekoordinator oder an die regionalen psychiatrischen Gremien wenden.
Falls es Schwierigkeiten dabei geben sollte, können Sie uns Ihr Interesse als Einrichtung auch mitteilen (per E-Mail, Fax, Post). Eventuell können wir dann die Kontakte fördern.