Antwort:
Die BAG GPV ist ein eingetragener gemeinnütziger Verein. Es wird ein Vorstand gewählt. Wahlberechtigt sind die Vertreter der regionalen Gemeindepsychiatrischen Liestungserbringerverbünde (GPLV). Über die Satzung wird festgelegt, dass neben den Vertretern der GPLV auch je ein Vertreter des Bundesverbands Psychiatrieerfahrener e.V., des Bundesverbands der Angehörigen psychisch Kranker e.V., der Arbeitsgruppe Psychiatrie der Obersten Landesgesundheitsbehörden, der Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatriekoordination, der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände und der Aktion Psychisch Kranke Mitglied (APK) des Vorstands werden kann.