Auszug aus der Interessensbekundung des Qualitätsverbunds Hamburg-Nord:
Auf der Mitgliederversammlung am 22.06.2005 wurde einstimmig beschlossen, einen Aufnahmeantrag zur Mitgliedschaft in der BAG GPV zu stellen, sofern eine Änderung der bisherigen Rechtsform des Qualitätsverbundes nicht Voraussetzung dafür ist. Da dieses nach den Erläuterungen zur Gründung einer BAG GPV nicht gefordert ist, kann der vom Qualitätsverbund getroffene Beschluss umgesetzt werden. Dies tue ich hiermit.
Die Kooperationsvereinbarung können Sie auf der rechten Seite herunterladen.